„Post“ nicht verwechslungsfähig mit „RegioPost Delmenhorst“ und „Regionalpost Delmenhorst“
Das LG Düsseldorf hat entschieden (19.10.2005 – 2a O 47/05, abrufbar über NRWE), dass eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen der Klagemarke „Post“ und den angegriffenen Zeichen „RegioPost Delmenhorst“ und „Regionalpost Delmenhorst“ ausscheidet.
Damit verliert die Post in einem Verfahren gegen einen Konkurrenten. Zuvor unterlag die Deutsche Post AG schon in den Verfahren um die Bezeichnungen „Die Blaue Post„, „Turbo Post“ und „Regio Post Deutschland„.
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