MunichFinancialServices

EuG v. 07.06.2005 – T‑316/03

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft kann die von ihr angebotenen Finanzdienstleistungen nicht als Gemeinschaftsmarke unter der Bezeichnung «MunichFinancialServices» schützen lassen. Das Europäische Gericht Erster Instanz bestätigte mit seinem Urteil jetzt die entsprechende Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, wonach dieser Marke wegen ihrem rein beschreibenden Charakter die Anmeldung nach Gemeinschaftsrecht zu versagen ist.

Quelle: beck-aktuell

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