EG tritt internationalem Markenvertrag bei

Pressemitteilung der Europäischen Union vom 21.07.2004:

Gewerbliches Eigentum: EG tritt internationalem Markenvertrag bei

Heute hinterlegt die Europäische Gemeinschaft bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf ihre Beitrittsakte zum Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken. Zum ersten Mal tritt die EG als solche einem WIPO-Vertrag bei. Dadurch können Unternehmen über das System des Madrider Protokolls von den Vorteilen der Gemeinschaftsmarke profitieren und umgekehrt, d. h. die Verfahren werden einfacher, die Verwaltung leichter, und die Kosten für die internationalen Schutzrechte sinken.

[…] Mit dem Beitritt der EG zum Madrider Protokoll entsteht eine Verbindung zwischen dem System des Madrider Protokolls, das von der WIPO verwaltet wird, und dem System der Gemeinschaftsmarke, das vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) verwaltet wird und bei dem alle Anmeldungen für eine Gemeinschaftsmarke eingereicht werden.

Sofort mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 1. Oktober 2004 können sowohl die Anmelder als auch die Inhaber einer Gemeinschaftsmarke den internationalen Schutz ihrer Marken beantragen, indem sie unter dem Madrider Protokoll eine internationale Anmeldung einreichen. Umgekehrt haben die Inhaber internationaler Registrierungen gemäß dem Madrider Protokoll das Recht, den Schutz ihrer Marken unter dem System der Gemeinschaftsmarke zu beantragen.
Dem Madrider Protokoll sind bis jetzt über 60 Länder beigetreten, darunter die Schweiz, Russland, China, die Vereinigten Staaten, Japan und Australien. Eine vollständige Liste ist unter

http://www.wipo.int/madrid/en/geninf.html abrufbar. Die Inhaber von Gemeinschaftsmarken haben nun die Möglichkeit, über das HABM ihre Marken in diesen Ländern schützen zu lassen. Sobald das HABM festgestellt hat, dass ein entsprechender Antrag auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke tatsächlich vorliegt, wird es den Antrag auf Ausweitung des Schutzes auf die darin benannten Länder an die WIPO weiterleiten. Die WIPO wird anschließend die internationale Marke in ihrem internationalen Markenblatt veröffentlichen und die internationale Registrierung den zuständigen nationalen Behörden melden.

[…] Weitere Informationen erhalten Sie über folgende Internetseiten:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/tm/index.htm
http://www.ohmi.eu.int/de/mark/madrid/
http://www.wipo.int/madrid/en/

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.