Deutsche Post verliert gegen Regio Post Deutschland
Mit Urteil vom 13.9.2005 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal eine Klage der Deutschen Post AG gegen die Regio Post Deutschland zurückgewiesen, mit der die Klägerin aus markenrechtlichen Gesichtspunkten erreichen wollte, dass die Beklagte unter ihrem Namen keine Dienstleistungen mehr anbieten dürfe, da sie in ihrem Namen zu Unrecht den Begriff „Post“ führe, was zu Verwechslungen mit der Klägerin führen könne.
Quelle: PM des LG vom 14.09.2005
Anmerkung: In zwei weiteren Verfahren hatte der Bundesgerichtshof bereits 2001 Unterlassungsanträge der DPAG zurückgewiesen. Diese Verfahren betrafen jedoch einen Zeitraum vor der Markeneintragung der Wortarke "Post" der DPAG. Insofer ist die Entscheidung der Kammer bedeutend.