BGH: Liefervertrag mit nur einem Kunden kann für ernsthafte Markenbenutzung ausreichen (Urteil vom 25.04.2012 – I ZR 156/10 – Orion)
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.04.2012 – I ZR 156/10 – Orion) kann bereits ein Liefervertrag mit nur einem Kunden für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. Das Gericht kam darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass es für eine rechtserhaltende Benutzung nicht erforderlich ist, dass der Empfänger der Ware diese in Deutschland in den Handel bringt.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Produzent von Fernsehgeräten 2.316 mit der Marke „ORION“ gekennzeichnete Geräte an einen deutschen Abnehmer geliefert, der die Ware von den Ablieferungsorten in Deutschland aus zum Verkauf an Auslandsgesellschaften in Portugal, Spanien und Griechenland weiterleitete.
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