Lieblingsartikel: Eine Flasche 79er Rechtsanwalt

Generische Begriffe können bekanntermaßen für Klassen, für die sie nicht beschreibend sind, als Marke eingetragen werden. Hieraus ergeben sich durchaus lustige Kombinationen, z.B. der Wein der Marke „Rechtsanwalt“ (DE 30257504), „Farben, Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste“ der Marke „Internet“ (DE 30507507), die Schweißgeräte der Marke „Sex“ (DE 30535713) oder die Kleinen Äxte und Zahnstocher, ebenfalls der Marke „Sex“ (DE 30533941). Vermutlich (zumindest nach dem Datum der Anmeldung zu schließen) wurden viele dieser Marken nur angemeldet, um Rechte für die erste Phase der „.eu“-Sunrise Period zu haben.

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