BPM legal stellt Löschungsantrag gegen Marke „Black Friday“

Wir haben im Namen einer Mandantin einen Löschungsantrag gegen die unter anderem für diverse Einzelhandelsdienstleistungen eingetragene deutsche Marke „Black Friday“ (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong) gestellt. Nach eigenen Angaben ist die in München ansässige Black Friday GmbH Lizenznehmerin der Marke.

Der Begriff „Black Friday“ stammt ursprünglich aus den USA und bezeichnet den Freitag nach dem traditionellen Familienfest Thanksgiving. Dieses verlängerte Wochenende markiert jedes Jahr den Beginn der konsumstarken Weihnachtssaison für den Einzelhandel. Nahezu alle Händler führen am „Black Friday“ besondere Verkaufsaktionen mit hohen Rabatten durch. Für die Wirtschaft ist der Umsatz dieses Tages ein wichtiger Stimmungsindikator.

In Deutschland wurde die erste „Black Friday“-Verkaufsaktion vor über zehn Jahren von Apple durchgeführt. In den Folgejahren übernahm nahezu der gesamte deutsche Handel das Datum, um mit speziellen Angeboten und Aktionen mit eintägigen Sonderrabatten unter dem Schlagwort „Black Friday“ zu werben. Während der „Black Friday“ in den USA hauptsächlich vor Ort in den Geschäften und Filialen der Einzelhändler stattfindet, werden in Deutschland die meisten Rabatte online angeboten. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) stuft den „Black Friday“ als wichtigen Impuls für Kunden und Händler ein.

Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass die Marke „Black Friday“ vom Amt zu Unrecht eingetragen wurde, da schon zum Zeitpunkt der Markenanmeldung ein Freihaltungsbedürfnis bestand und es sich darüber hinaus schon damals nachweislich um eine in Deutschland übliche und daher für den angesprochenen Verkehr beschreibende Angabe gehandelt hat, vergleichbar mit „Valentinstag“, „Muttertag“ oder „Winterschlussverkauf“.

Sollte das Löschungsverfahren Erfolg haben, wird die Marke „Black Friday“ endgültig gelöscht. Es besteht dann kein Risiko mehr, im Wege der Abmahnung oder einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen zu werden. Wir werden an dieser Stelle weiter über das Löschungsverfahren berichten.

2 Kommentare

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  1. […] Wie berichtet hatten wir im Auftrag einer Mandantin einen Löschungsantrag gegen die Marke „Black Friday“ gestellt. Insgesamt waren 13 Löschungsanträge gegen die Marke gestellt worden. Das DPMA gab den Löschungsanträgen im Frühjahr dieses Jahres statt. Die Beschwerde wird beim BPatG unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 26/18 geführt. […]

  2. […] § 50 MarkenG (Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse) beim DPMA gestellt (Mitteilung auf muepe.de und von M2L). Ein Löschungsverfahren hat allerdings zunächst keine unmittelbaren […]

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