Passivrauchen und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Wie gefährlich Passivrauchen ist, sollte ja mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Dass es aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann hat der VGH Baden-Württemberg jetzt mit einem Beschluss (10 S 427/04) klargestellt, berichtet LexisNexis unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Gerichts. Es darf natürlich nicht verschwiegen werden, dass es sich um das Mitrauchen von Cannabis handelte:

Ein gelegentlich Cannabis konsumierender Fahrerlaubnisinhaber ist auch dann regelmäßig zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, wenn er mit einer risikoerhöhenden THC-Konzentration ein Kraftfahrzeug geführt und sich vor der Fahrt längere Zeit in einem Raum mit stark cannabishaltigem Rauch aufgehalten hat, ohne selbst Cannabis aktiv konsumiert zu haben.

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