Fussball-EM: „Fahnen-Verbot“
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Rings Deutscher Makler hat sich zum Thema „Fahne der Nationalmannschaft aus dem Fenster hängen“ geäußert:
Mieter dürfen zur Fußball-Europameisterschaft die Fahnen ihrer Nationalmannschaft ins Fenster hängen, wenn ihr Mietvertrag dieses nicht untersagt. Wurde jedoch im Vertrag vereinbart, dass keine Plakate, Fahnen oder Schilder im Hausflur oder Fenster angebracht werden dürfen, müssten sich auch Fußballfans daran halten, so der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Rings Deutscher Makler (RDM) in Köln. Ansonsten könne sie der Vermieter abmahnen.
Werden die Fahnen dann nicht umgehend entfernt, darf der Vermieter laut dem RDM jedoch nicht automatisch auf Unterlassung klagen oder die Kündigung aussprechen. Mit der Landesfahne werde schließlich keine politische Stellung bezogen oder zum Gesetzesbruch aufgerufen. Enthält der Mietvertrag keine Klausel, in dem das Aufhängen von Fahnen geregelt ist, sei danach zu urteilen, ob solche Fahnen im Wohngebiet üblich sind oder nicht.
Nicht um Erlaubnis fragen müsse, wer eine Fahne nicht ins Fenster, sondern an den Balkon hängen möchte, so der RDM. Soll jedoch für eine Fahnenhalterung an der Außenfassade eine Befestigung montiert werden und müssen dafür Löcher in die Fassade gebohrt werden, sei vorher zwingend die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
Wer hätte das gedacht.
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