„Bayerisches Bier“ muss aus Bayern stammen

OLG München v. 07.06.2004 – 29 U 5084/03

Nur in bayerischen Brauereien erzeugtes Bier darf als «Bayerisches Bier» bezeichnet werden. Das entschied das Oberlandesgericht München […]. Als geographische Herkunftsangabe sei die Bezeichnung «Bayerisches Bier» gegen «jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung» geschützt, so die Begründung des Gerichts. [via beck-aktuell]

Nach dem Urteil unterlag eine niederländische Brauerei die ein Bier mit der Bezeichnung „Bavaria Holland Beer“ vertrieben hatte. Geklagt hatte der bayerische Brauerbund.

Na bitte!

Pressemitteilung des Bayerischen Brauerbundes

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