TDG und Störerhaftung ?

Zur Wirkung der Regelungen TDG – insbesondere des § 11 TDG – im Bereich der störerrechtlichen Haftung, der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters für fremde Inhalte speziell in Internetforen oder auf Community-Webseiten im Allgemeinen und zu den Konsequenzen für die Abmahnungspraxis und die Betreiber derartiger Onlineangebote (zugleich eine „aktuelle Stellungnahme“ zum Urteil des BGH vom 11. März 2004, I ZR 304/01

Thomas Gramespacher, „Dem Betreiber fremde, rechtswidrige Inhalte in Internet-Communitys und Internet-Foren: Abmahnung, Unterlassung, Beseitigung – TDG und Störerhaftung ?“, JurPC Web-Dok. 131/2005.

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