Suchmaschinenspamming
LG Essen v. 26.05.2004 – 44 O 166/03
Leitsatz von JurPC:
Die Verwendung von Namen, Marken oder Geschäftsbezeichnungen in der Weise, dass die Begriffe nicht bei Aufruf einer Domain selbst sichtbar sind, sondern nur von Suchmaschinen im Quelltext ausgewertet werden, ist wettbewerbswidrig. Dies gilt bei der Verwendung von meta-tags jedenfalls dann, wenn die Internet-Seite mit Suchbegriffen gefüllt ist, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Leistungsangebot des Anbieters stehen.
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