Streitwert bei SPAM
Der Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bemisst sich allein nach dem nach freiem Ermessen zu schätzenden Interesse des Antragssstellers. Der Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, welche das unerwünschte Zusenden von E-Mail Werbung im Geschäftsverkehr zum Gegenstand hat, beträgt ohne Hinzutreten besonderer Umstände 6000 €. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.09.2005, 4 W 52/05)
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