Störerhaftung – polonia-hamburg.de
§§ 5, 15 Abs. 4 MarkenG
OLG Hamburg v. 02.09.2004 – 5 W 106/04
Das bloße Geschehenlassen einer Verknüpfung von Internetdaten einer Homepage zu einer verwechslungsfähigen Geschäftsbezeichnung durch Suchmaschinen kann noch keine Störerhaftung des Inhabers der Homepage begründen, wenn die Verwendung der Internetdaten für sich genommen rechtlich zulässig ist.
so der Leitsatz von JurPC.
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