SPAM an Anwälte ist verboten

Ein Gericht, zwei Meinungen. Nachdem heise-online am 28.09.2005 über ein Urteil des AG Dresden berichtet hatte, wonach SPAM an Anwälte erlaubt sei, ist auf den Seiten der Kanzlei PKL nun ein gegensätzliches Urteil des selben Gerichts abrufbar (Danke an Simon für den Link).

Mit Urteil vom 08.09.2005 hat das Amtsgericht Dresden (Az.: 107 C 3124/05) entschieden, dass die Versendung von nicht gewünschten Werbeemails an Rechtsanwälte unzulässig ist und auch mittels einstweiliger Verfügung im Eilverfahren untersagt werden kann.

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