RegTP darf gegen Fax-Spam vorgehen

Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 11 L 765/05) hat entschieden, dass das Einschreiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen den Versand unerwünschter Werbefaxe rechtmäßig ist. Das Gericht geht dabei – ebenso wie die Regulierungsbehörde – davon aus, dass die Versendung der Werbefaxe ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb unzulässig ist und dass der Antragsteller das Vorliegen der erforderlichen Einverständniserklärungen nicht nachgewiesen hat. Die Regulierungsbehörde dürfe im Rahmen der Nummernverwaltung auch bei Verstößen gegen Vorschriften des UWG einschreiten.

Quellen: heise, beck-aktuell, de.internet.com

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