Online-Nutzung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken

Ich habe gerade etwas recherchiert und kann mit dem Ergebnis gleich meine urlaubsbedingte BlogPause beenden: Es ging um die Frage, ob und wie ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück als Hintergrundmusik auf einer gewerblich genutzten Webseite integriert werden kann.
Nach telefonischer Auskunft der GEMA in München muss wie folgt vorgegangen werden:
Zuerst muss die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers eingeholt werden. Dies ist in aller Regel (bei bereits verstorbenen Künstlern) ein Verlag. Die Verlage lassen sich in der Repertoiredatenbank der GEMA recherchieren. Falls der gewünschte Titel dort nicht vorhanden ist kann man direkt bei der GEMA in Berlin anfragen (Tel.: 030 – 21245 – 450 oder – 460).
Nach erteilter Genehmigung muss dann noch von der GEMA eine Lizenz erteilt werden. Die Kosten belaufen sich auf EUR 25,00/Monat und Titel.
Das Ganze gilt natürlich nur, falls ein Künstler noch nicht über 70 Jahre tot ist: Gemäß § 64 UrhG erlicht das Urheberrecht nämlich siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Bei der Recherche habe ich noch einen interessanten Artikel rund um das Thema „Rechtliche Probleme bei der Homepagegestaltung“ in der CHIP Online gefunden: „Auf der sicheren Seite“ von M. Schweizer, A. Vogelsang und M. Brunn.

3 Kommentare
  1. Kai
    Kai sagte:

    Ob Midi, MP3 oder Ogg. Ist wohl nur eine Frage des Umschlages um den gleichen Inhalt. Nur die Gesangsstimme fehlt wohl bei Midi, macht das einen Unterschied? Gibt es nicht einmal das Recht am Stück (den Noten) und dann das Recht an der Aufführung (dem Interpreten/Sänger usw.)?

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  2. Wolfgang Flamme
    Wolfgang Flamme sagte:

    Es ist *grauenvoll*. Ich habe das nur einmal am Rande bei einem Freund miterlebt, was für ein grotesker Arbeits-, Recherche- und Verhandlungsaufwand notwendig ist, um etwas so einfaches wie ein Liederbuch für die Jugendgruppenarbeit zusammenzustellen – auch bei kleinster Auflage.

    Erschwert wird die Sache dadurch, daß Künstler bisweilen ihrem Ruf als ’schwierige Persönlichkeiten‘ durchaus gerecht werden … da will Herr Z. dann im Index unbedingt vor seinem Konkurrenten, Herrn A. auftauchen, sonst wird das nichts mit den Rechten etc…

    Musik selber komponieren ist heute viel einfacher geworden als die Rechte zur Nutzung bereits vorhandener Musik zu erwerben. Irgendwie grotesk.

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