LG Berlin: Haftungsausschluss

Das LG Berlin hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil v. 14.06.05 – 16 O 229/05), in dem es in der Sache um Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrechte an den Liedern der Gruppe „Einstürzende Neubauten“ ging. Der Beklagte hatte versucht, sich mittels eines Diclaimers von Links, die auf seiner Seite gesetzt wurden, zu distanzieren:

Unter der Überschrift „Haftungsausschluß für Links“ hieß es unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, dass sich die Betreiber ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage distanzieren und sich diese Inhalte nicht zu eigen machen.

Bei dieser Form des Disclaimers handelt es sich um den im Netz wahrscheinlich am häufigsten vorkommenden (siehe hier). Dass ein solcher Haftungsausschluss prinzipiell nicht vor den Rechtsfolgen einer unberechtigten Verlinkung schützt stellte das Gericht explizit fest.

2 Kommentare
  1. Peter
    Peter sagte:

    Ich habe die Trackback-Funktion deaktiviert, da ich zeitweise über 100 Spam-Tracks pro Tag hatte und es für Nucleus (leider) bislang kein wirklich überzeugendes Anti-Trackback-PlugIn gibt.

    Antworten

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