Keine Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Mehrfachvertretung

Sobald Rechtsanwälte massenhaft Abmahnungen wegen Rechtsverstößen im Web verschicken und dabei neben dem Konzern auch noch Verwarnungen im Namen weiterer Tochterfirmen verschicken, muss der Abgemahnte überhaupt keine Gebühren bezahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Lübbecke (Az. 3 C 314/04) jüngst entschieden und einem Advokaten den Ersatz seiner Gebühren von fast 2000 Euro verweigert.

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