Kein Zugang aus impressumspflichtigen Staaten

Kann mir das jemand erklären?

Impressumspflicht

Gefunden im GALJ.

7 Kommentare
  1. ck
    ck sagte:

    Selbst in den besten Browsern ist der von einigen Gesetzgebern angestrebte Verbraucher-Schutz noch immer nicht integriert. Das oben abgebildete Blog-Modul in der Version 0,01 testet eine server-seitige Loesung.

    Durch Schranken dieser Art koennen wir im Internet dem Recht jeden Rechtskreises zum Sieg verhelfen.

    Fuer jede Webseite werden Webschreiber nur ca. 200 Schranken benoetigen, die sich je nach Herkunft und Art des anklopfenden Besuchers oeffnen oder schliessen. Damit sollten wir die meisten Rechtsordnungen erfassen.

    Stellen Sie sich vor: Abmahnungen wegen in einem Land verbotenen, im anderen Land erlaubten Angeboten werden ueberfluessig, Strafverfahren wie das in Stuttgart bei Odem.org erwaehnte eruebrigen sich, Paris braucht nicht mehr Yahoo zu verfolgen.

    Mithin: Internet-Schranken als ideale Justiz-Entlastungsmassnahme. Das Internet wird besuchergerecht kanalisiert und gefiltert. Jede Rechtsordnung, jeder Gesetzgeber kann sich weltweit verwirklichen.

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  2. Margaret
    Margaret sagte:

    Werden wir nicht durch solche Warnungen kriminalisiert? Das heißt, ich hätte nie geglaubt, dass es für mich rechtliche Konsequenzen gibt, wenn ich GALJ lese. Es hat auch gar nichts mit meinem Impressum zu tun, wenn ich es lese, oder? Jetzt bin ich vorgewarnt, oder wäre vorgewarnt.
    Aber was hat mein Browser mit meiner Website zu tun?

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  3. Matthias
    Matthias sagte:

    Bei all den rechtlichen Bedenken bleibt aber auf der Strecke, dass es grade das große Plus des Internets ist, dass das Internet nunmal einen weltweiten Zugriff auf Daten ermöglicht.

    Eine Zugriffsbeschränkung von US-Angeboten auf US-Surfer o.ä. geht meinem Empfinden nach eher in Richtung Zensur als in Richtung Rechtssicherheit.

    Welche rechtlichen Probleme können denn einem deutschen Surfer auf GALJ erwarten? Oder welche Konsequenzen hat das GALJ zu fürchten, wenn deutsche Surfer es lesen?

    Meinem Verständnis nach kann das GALJ doch nur nach amerikanischem Recht bewertet werden. Wenn es dann keine Impressumspflicht gibt, ist es halt so und tangiert einen deutschen Surfer auch nicht – er befindet sich ja auf keinem nach deutschen Recht zu bewertenden Angebot.

    Oder versteh ich was falsch?

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  4. ck
    ck sagte:

    Angenommen, eine Seite unterläge der Impressumspflicht und hätte eine Schranke für Leser aus impressumspflichtigen Laendern. Der Leser bräuchte nichts zu fürchten, wenn er die Schranke überträte. Gleichzeitig hätte der Herausgeber den Schutzgedanken des Gesetzes mit der Schranke umgesetzt.

    Stellen Sie sich vor, der Dienst Jura-Seiten-Sammler.de verweist auf eine gewerbliche EU-Seite, z.B. einer Kanzlei, die der Impressumspflicht unterliegt, aber kein Impressum aufweist. Heute ist es denkbar, dass der Sammler als Mitstörer abgemahnt wird. Ich faende das schlimmer als die Verhackstueckung des Internets durch dezente Schranken oder andere technische Lösungen.

    Eine nette, aber unrealistische Alternative bestünde darin, jedem jeden Zugriff auf jeden Inhalt ohne vorgeblich nutzerschützende Gesetze zu gestatten, an die sich Kriminelle ohnehin nicht halten, die jedoch dem Tippfehler-Schreiber eine Abmahnung, dem Programmierer eine Zivilklage oder dem Kritiker eine Verleumdungsanzeige einbringen.

    Die obige technische Schranke betrifft vorrangig das Problem der internationalen Nichtdurchsetzbarkeit rechtlicher Schranken.

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