ISP muss Auskunft über Zuteilung von dynamischen IP-Adressen geben

Der Internet-Acess-Provider muss der Ermittlungsbehörde auf Verlangen mitteilen, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse zugeteilt war, entschied das LG Hamburg (Beschluss v. 23.06.2005 – 631 Qs 43/05).

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