Haftung für Einträge in Internet-Foren und Gästebüchern

Sebastian Trost schreibt bei 123recht zum Thema. Sein Fazit:

Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht oder gesperrt hat. Der Betreiber des Forums sollte […] entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Insbesondere sollte er mit Rücksicht auf die unsichere Rechtsprechung mindestens einmal pro Woche die Beiträge auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen. […]

[Link via Handakte]

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