GPL in Deutschland wirksam
Am Freitag hat das LG München I die Gründe für sein Urteil in Sachen netfilter/iptables ./. Sitecom veröffentlicht.
Mit dem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung bestätigt. Danach darf der Hersteller Sitecom seine WLAN-Router in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten, die die netfilter/iptables-Software einsetzen, aber die zugehörigen Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General Public License GPL nicht einhalten.
berichtet Heise Online.
Einige Feststellungen im Urteil [via der winkelschreiber]:
– Die GPL stellt keinen Verzicht des Verwenders auf urheberrechtliche Positionen dar
– Die GPL ist als AGB einzustufen
– Dass die GPL auf Englisch geschrieben ist, hindert zumindest gegenüber einem gewerblichen Softwareunternehmen nicht die wirksame Einbeziehung
– Der automatische Rechterückfall bei Verstoß gegen die GPL kann auch als AGB wirksam vereinbart werden. Offen bleibt, ob die Klausel dingliche oder nur schuldrechtliche Wirkung hat.
Weitere Informationen:
Interview mit Harald Welte von Netfilter
Entscheidungskommentar bei Heyms & Dr. Bahr
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