Abmahnmissbrauch bei Mehrfachvertretung

LG Bielefeld – 21 S 159/05

Die Aufforderung zur Zahlung von Anwaltskosten wegen des Setzens von Hyperlinks auf ausländische Glückspielseiten stellt weiterhin einen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Anwalt neben dem Konzern zusätzlich im Namen weiterer Tochterfirmen tätig wird und auch dafür ein weiteres Honorar verlangt.

Quelle: heise

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