Abmahnmissbrauch bei Mehrfachvertretung
LG Bielefeld – 21 S 159/05
Die Aufforderung zur Zahlung von Anwaltskosten wegen des Setzens von Hyperlinks auf ausländische Glückspielseiten stellt weiterhin einen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Anwalt neben dem Konzern zusätzlich im Namen weiterer Tochterfirmen tätig wird und auch dafür ein weiteres Honorar verlangt.
Quelle: heise
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!