Nachricht von anonymem Besucher
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich eMail Adressenkauf. Ich habe vor kurzem 10 Millionen eMail Adressen aus aller Welt gekauft. Es ist klar, dass man an diese Adressen nicht einfach Werbung senden darf. Ist es aber möglich über einen Newsletterdiesnt wie www.domeus.de alle Adressen einzutragen, damit diese Adressen eine Einladung in die Newslettergruppe bekommen.Jeder der zustimmt, hat somit auch zugestimmt anschließend Werbung zu bekommen.Die Personen, die nicht zustimmen werden auch kein Mitglied der Newslettergruppe sien und bekommen somit keine Werbung.Ist es legal an Adressen Einladung des Newsletteranbieters Domeus zu senden?
Was soll man darauf antworten.
15. Zivilsenats / 22.9.2004 / I-15 U 41/04 würde ich darauf antworten.
Und: OLG Düsseldorf. 😛
Da gibt es andere Meinungen, z.B. AG München (http://www.14h.de/4200).
Aber die Düsseldorfer Meinung ist aktueller. Wobei das wahrscheinlich nichts zu bedeuten hat. 😉
Ich bin für die Düsseldorfer Ansicht. Wenn jeder 1x auf die Idee käme, mir unverhofft Werbung zu schicken, hätte ich 6-8 Milliarden Mails in der Inbox, und das IST belastend, egal, ob es die erste Mail des jeweiligen Einzelnen war.
Gleiche Anfrage erhielten wir auch. Der Trend zu fragen bis die Antwort passt, scheint sich im Internet durchzusetzen.
Ach ja – wers nich nicht weiss, UWG ist reformiert worden 🙂 Blick ins Gesetz foerdert das Rechtsverstaendnis, Synopse dazu bei JurPC. Ausnahmsweise ist die Meinung zur erstmaligen Ansprache von Verbrauchern recht klar formuliert, also auch fuer die verstaendlich, die nur lesen koennen. Stichwort: opt-in.