WHOIS-Daten bei .eu-Domains

Gerade rief der stolze Besitzer einer .eu-Domain an, der umgehend nach der Registrierung des Domainnamens am 07.04.2006 eine E-Mail von einem vermeintlichen Mitbewerber erhielt, der ihn aufforderte, den Domainnamen zu übertragen, weil der WHOIS-Eintrag bei der EURid unvollständig sei. Dort sei lediglich die E-Mail Adresse als Kontakt angegeben.

In diesem Zusammenhang sei auf die „WHOIS-Politik für .eu Domänennamen“ (PDF) verwiesen. Nach Ziffer 2.4. (ii) gilt:

Wenn der Registrant eine Privatperson (natürliche Person) ist, beschränken sich die über den Registranten veröffentlichten Kontaktinformationen auf die E-Mail-Adresse, sofern nicht etwas anderes verlangt wird.

Eine im internationalen Vergleich zwar unübliche Regelung, im Sinne des Datenschutzes von Privatpersonen aber sehr zu begrüßen.

Etwas anderes gilt gemäß Ziffer 2.4. (i),

wenn es sich beim Registranten um eine juristische Person oder eine andere Organisationsform handelt.

In diesem Fall werden vollständige Kontaktinformationen öffentlich zugänglich gemacht.

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