new gTLD: Bislang 33 String Confusion Objections erhoben
Im Zusammenhang der Einführung der neuen Top-Level-Domains wurden von der ICANN zahlreiche Schutzmechanismen vorgesehen. Neben der Möglichkeit für Markeninhaber, einem Antrag auf Zuteilung einer neuen Top-Level-Domain (new gTLD) mit dem Argument zu widersprechen, die beantragte Zeichenfolge beeinträchtige die Unterscheidungskraft einer Marke oder begründe eine Verwechslungsgefahr (sog. Legal Rights Objection), bestand auch die Möglichkeit, eine sog. String Confusion Objection zu erheben. Mit dieser konnte gerügt werden, dass eine beantragte Zeichenfolge mit einer bereits existierenden oder ebenfalls beantragten Top-Level-Domain verwechslungsfähig ist. Die String Confusion Objection-Verfahren werden beim International Centre for Dispute Resolution geführt.
Ausweislich der dort nunmehr abrufbaren Liste wurden bislang 33 String Confusion Objections erhoben. Bei den meisten handelt es sich um Widersprüche konkurrierender Bewerber um die selbe Top-Level-Domain. Daneben haben jedoch auch Betreiber einer bereits bestehenden Top-Level-Domain Objections eingereicht. So wenden sich beispielsweise die Betreiberin der Länderendung .sx (Sint Maarten) gegen die Anträge auf Zuteilung der Top-Level-Domains .sex und .sexy und die Betreiberin der ccTLD .me (Montenegro) gegen die Zuteilung des Top-Level-Domainnamens .meme.
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