Nationales Recht im Widerspruch zu ICANN-Verträgen

Mehrfach hatten deutsche Domainregistrare die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) schon auf Widersprüche zwischen den Vertragsbedingungen der Organisation zur Internet- und DNS-Verwaltung und deutschem Recht hingewiesen. Beim ICANN-Treffen in Mar des Plata präsentierte Eric Schätzlein, CTO des deutschen Domain-Registrierungsdienstleisters (Registrar) und Webhosters Schlund, den privaten Netzverwaltern ein weiteres Problem. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte den bedingungslosen Haftungsausschluss zu Gunsten der Domain-Datenbankbetreiber (Registry), den die Registrare laut den Verträgen mit ICANN ihren Kunden auferlegen müssen, moniert. Das Landgericht Koblenz gab Ende vergangenen Jahres der Verbraucherzentrale in der Klage (10 O 101/04) gegen 1&1 recht und erklärte eine solche verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für rechtswidrig.

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