LG Hamburg: Kennzeichenerwerb durch Nutzung eines Zeichens als Teil einer E-Mail-Adresse und als Weiterleitungsdomain (Urteil vom 18.09.2008 – 315 O 988/07)

Die jahrelange Nutzung eines Kennzeichens als Teil der E-Mail-Adresse (d.h. als Bestandteil vor dem „@-Zeichen“) sowie als Internet-Domain kann zum Erwerb prioritätsbesseren kennzeichenrechtlichen Schutzes gegenüber der Markenanmeldung eines Mitbewerbers führen.

Dies kann selbst dann gelten, wenn das Zeichen nicht als „Haupt“-Unternehmenskennzeichen fungiert und die entsprechende Domain nur als Weiterleitung auf eine andere Domain dient, auf der die Dienstleistung des Unternehmens ausführlicher dargestellt wird.

Volltext: Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2008, Az. 315 O 988/07

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