.eu-Sunrise-Periode II: Familiennamen
Die EURid bezieht (soweit ersichtlich) erstmals schriftlich Stellung zum Thema.
Wie man auf Grundlage von früheren Rechten einen Familiennamen beantragt
30 Jan 2006
Wie man Familiennamen im Zusammenhang mit den „früheren Rechten“ behandeln soll, löst scheinbar viele Fragen und viel Verwirrung aus. Wie bei jedem anderen früheren Recht muss der Antragsteller nachweisen, dass der Name in dem EU-Mitgliedstaat rechtlich geschützt ist. Die rechtliche Situation unterscheidet sich dabei von Land zu Land. Aus diesem Grund muss man sich auf die anwendbaren Rechtsgrundlagen berufen und diese auch angeben. Falls Sie einen Familiennamen als früheres Recht geltend machen, fällt dies in die Kategorie „Anderes früheres Recht“. […] Bitte lesen Sie auch Abschnitt 17 der Sunriseregeln über die Familiennamen. Die Sunriseregeln können Sie auf unserer Seite im Abschnitt „Download/Dokumente“ finden.
Hilft auch nicht wirklich weiter, aber immerhin besser als die nachfolgende Nachricht, die gestern durch eine Mailingliste geisterte:
[…] since only Greece has a database of protected individuals‘ names, only that country would be able to register personal names in phase 2. […]
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