.eu-Sunrise-Periode II: Eidesstattliche Erklärung für Familiennamen

Nachdem einmal wieder Zweifel gestreut werden, ob eine Registrierung von Familennamen während der .eu-Sunrise-Periode II überhaupt möglich ist ein paar Anmerkungen zum Thema:

Dass eine Registrierung von Familiennamen grundsätzlich möglich ist, stand schon in Verordnung (EU) 874/2004. Dort heißt es in Artikel 10 (1):

„Frühere Rechte“ sind unter anderem […] Familiennamen […].

Daran änderte sich auch mit Veröffentlichung der .eu-Sunriseregeln (PDF) nichts. In Abschnitt 17 (2) der .eu-Sunriseregeln, der sich mit der Registrierung von Familiennamen befasst, heißt es ausdrücklich:

Wenn ein Antragsteller ein früheres Recht auf einen Namen auf Basis seines Familiennamens geltend macht, sofern dieser im Mitgliedstaat, in dem dieser ansässig ist, geschützt ist, muss […] der Nachweis eines solchen früheren Rechts gemäß Abschnitt 12(1) bzw. (2) dieses Dokuments nachgewiesen werden.

Gemäß Abschnitt 12(1) bzw. (2) müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • eine eidesstattliche Erklärung eines Rechtsanwalts, einer zuständigen Behörde oder eines berufsmäßigen Vertreters, die bestätigt, dass die Art des von Ihnen geltend gemachten Namensrechts nach deutschem Recht geschützt ist, und
  • einen Beweis, dass der Name, für den das Recht geltend gemacht wird, alle für den rechtlichen Schutz festgelegten Bedingungen erfüllt, und dass der Name durch das geltend gemachte Recht geschützt ist (etwa ein amtliches Ausweisdokument).

Und dann gibt es da in Deutschland noch § 12 BGB.

Vor diesem Hintergrund sind Aussagen wie

Besonders pikant ist, dass es keine verlässliche Auskunft gibt, ob der Aufwand für die Registrierung eines Nachnames am Ende überhaupt Erfolg hat. [Zitat des eingangs verlinkten Beitrags auf markenbusiness.com]

meiner Einschätzung nach nicht wirklich haltbar.

1 Antwort
  1. Stefan Gurgel
    Stefan Gurgel sagte:

    kennt jemand die korrekte Formulierung für eine eidesstattliche Erklärung? Ich möchte nicht 75 € einem Anwalt in den Rachen schmeissen, der dann einen Sereinbrief rauslaufen lässt.

    Antworten

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