.eu: Familiennamenregistrierung in Sunrise Period 2
Viele Registrare nehmen Registrierungen für Familiennamen für die Sunrisephase 2 an. Anfangs hat es auch so ausgesehen, dass eine bloße Kopie des Personalausweises genügt, um ein Recht an www.nachname.eu zu haben.
Die Eurid, die staatliche Vergabestelle, erklärte hierzu am Freitag vor geladenen Registraren in Pisa:
„Nach Absprache mit der EU Kommission hat ein Nachname nur in wenigen besonderen Fällen ein Recht auf die entsprechende Domain www.nachname.eu.“
In folgenden drei Fällen soll eine Registrierung vor dem Start der allgemeinen Registrierphase möglich sein.
a) Es handelt sich um einen Nachnamen, der zugleich auch der exakte Firmennamen des Einreichers des Domainwunsches ist.
Beispiel: Sie haben den Nachnamen „Merkel“ und Ihre Firma heißt ebenfalls „Merkel“. (company name)
b) Sie haben auf ein Produkt den Handelsnamen Ihres Familiennamens.
Beispiel: Ihr Produkt nennt sich „Semiro“ und Ihr Familienname ist „Semiro“. (trade names)
c) Sie haben eine Marke auf Ihren Familiennamen angemeldet.
Beispiel: Ihr Familienname ist „Hundstorfer“ und Sie haben die Marke „Hundstorfer“. Dann sind Sie übrigens sogar für Phase 1 berechtigt.
Quelle: openpr
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