Domains zur Bundestagswahl 2005 II
Die Süddeutsche berichtet jetzt auch über die Bundestagsdomains.
Domain-Registrierung
www.bundeskanzlerin.de bereits vergeben
Noch nicht vergebene Domains kann man im Handumdrehen registrieren – und sie solange behalten, bis jemand ein besseres Recht nachweisen kann. Auch die Seite bundeskanzlerin.de ist schon vergeben, und ob Angela Merkel sie bekommt, ist sehr fraglich.
Danach folgen einige Ausführungen zum Domainrecht an Hand einzelner Beispiele.
Das Fazit:
Bei Streitigkeiten prüfen die Gerichte den Einzelfall und wägen ab, wer das bessere Recht hat. Je bekannter der Kläger, desto größer die Chancen auf einen Sieg vor Gericht.
Etwas zu pauschal, finde ich.
-> http://blog.handelsblatt.de… 🙂
Ich würde jetzt auf den nahezu zwangsläufigne zusammenang zwischen Pauschal und Journalisten hinweisen, wenn es nicht ausgerechnet die SZ wäre.