Verwechslungsgefahr: blogigo.de erwirkt einstweilige Verfügung gegen blogio.de

Die Martin le Vrang & Markus Westner GbR, Betreiberin des Weblog-Services blogigo.de hat eine einstweilige Verfügung gegen den Inhaber der Domain blogio.de erwirkt. Dieser hatte unter dem Domainnamen seit dem 4. Mai 2005 ebenfalls einen Weblog-Service anbieten wollen.

Nachdem das Angebot, die Domain ohne zusätzlich entstehende Kosten zu löschen oder zu übertragen abgelehnt worden war, erwirkte die Betreibergesellschaft von blogigo.de am 1. Juni 2005 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I. Demnach ist es dem früheren Inhaber von blogio.de untersagt, den Domainnamen zu nutzen oder zu registrieren oder den Namen blogio für Internetdienstleistungen zu verwenden. Das Gericht stellte fest, dass die Martin le Vrang & Markus Westner GbR durch die Nutzung des Domainnamens Kennzeichenrechte erworben hatte und dass die Namen der beiden Weblogdienste verwechselbar seien.

blogigo.de ist einer der größten deutschsprachigen Weblog Hosting Anbieter und besteht seit 2003. Der Dienst ermöglicht es Internetnutzern auch ohne HTML-Kenntnisse eine eigene Internetseite (sog. Weblog) zu erstellen und Einträge darin zu veröffentlichen. Die Nutzung des Dienstes ist kostenlos.

Quelle: blogigo.de [via Handakte]

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