Unbegründete Abmahnung – freenet-shop.de

RA Sevriens berichtet in seinem Weblog über eine Abmahnung, die der Inhaber des Domainnamens freenet-shop.de in dieser Woche kassiert hat. Allerdings scheint Freenet nicht gut beraten gewesen zu sein. In seinen Ausführungen kommt RA Sevriens zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Unterlassungsansprüche (§ 14 Abs. 2 Ziff. 1, 2, Abs. 5 MarkenG wegen der Verwechslungsgefahr sowie gemäß § 14 Abs. 2 Ziff. 3, Abs. 5 MarkenG wegen einer Rufausbeutung) nicht bestehen, obwohl das geschützte Zeichen „Freenet“ im Domainnamen verwendet und der Domainname bei eBay zum Verkauf angeboten wurde.

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