stadtteilbeirat-woltmershausen.de

LG Bremen vom 22.02.2007 – 9 O 2232/06

1. Der Begriff „Beirat“ genießt Namensschutz. „Beirat“ bezeichnet bei einem Stadtteil zwar keine Behörde, aber eine kommunale Einrichtung, der bestimmte Aufgaben zur Mitwirkung bei kommunalpolitischen Entscheidungen eingeräumt worden sind. Aufgrund der eindeutigen Bezeichnung kommt dem Begriff Namensfunktion zu.

2. Durch die Verwendung des Domainnamens „stadtteilbeirat-woltmershausen.de“ tritt auch eine Zuordnungsverwirrung ein, da eine hinreichende Ähnlichkeit zum Namen des Berechtigten besteht, so dass die Bezeichnungen verwechselbar sind. Die Interessen werden dabei auch dann verletzt, wenn die Fehlvorstellung des Verkehrs durch die sich öffnende Webseite sofort wieder beseitigt wird.

Quelle/Leitsätze: JurPC.

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