Sittenwidriges Handeln – touristikbörse24.de

§§ 1, 3 UWG

LG Köln v. 12.03.2004 – 31 O 155/04

Das LG erließ gegen den Inhaber der Domain touristikbörse24.de eine einstweilige Verfügung wegen erpresserischen Handelns. Grund hierfür war, dass der Inhaber der Domain diese dem Inhaber der Domain touristikboerse24.de, der unter dieser Adresse eine Reisevermittlung betreibt, anbot und offensichtlich als Gegenleistung auf einen all-inclusive-Urlaub spekulierte. Nachdem der Inhaber der Domain touristikboerse24.de nicht auf dieses Angebot eingehen wollte, versuchte der Inhaber der IDN-Domain, diese bei eBay zu versteigern.

Sowohl den Verkauf als auch die Nutzung untersagte das LG wegen sittenwidrigen Handelns (§ 1 UWG) und Irreführung des Anwenders (§ 3 UWG).

Das Gericht ging in seinem Beschluss selbstverständlich davon aus, dass zwischen den beiden Domainnamen Verwechslungsgefahr bestand, obwohl hinter dem Domainnamen touristikbörse24.de eigentlich vielmehr die technische Adresse xn--touristikbrse24-itb.de steht. Eine Feststellung, die im Hinblick auf die neuen IDNs hoffentlich ständige Rechtsprechung wird.

Entscheidungskommentare:

Barkenmeyer

Domain Recht

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