Schuhbeck = Shell?
Das Traunsteiner Tagblatt berichtet über einen Rechtsstreit um den Domainnamen „schuhbeck.com“. Danach hat Meisterkoch Alfons Schuhbeck einen Verwandten unter Berufung auf die Entscheidung shell.de des BGH (BGH GRUR 2002, 622) auf Herausgabe des Domainnamens „schuhbeck.com“ verklagt.
Der Bundesgerichtshof hatte im Streit des Ölkonzerns Shell mit einer natürlichen Person um den Domainnamen „shell.de“ entschieden, dass im Streit zwischen zwei gleichnamigen ausnahmsweise vom Prinzip „first come, first served“ bei der Domainregistrierung abgewichen werden kann, wenn
einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann.
In diesem Fall kann der Inhaber des Domainnamens nach Ansicht des BGH verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.
In der selben Entscheidung hat der BGH allerdings auch entschieden, dass dem Berechtigten gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domainnamens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domainnamens zusteht.
Der Entscheidung des LG München I darf vor diesem Hintergrund mit Interesse entgegen gesehen werden. Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 06.12.2011.
Der berühmte Meisterkoch Alfons Schuhbeck, dessen Antlitz ich regelmäßig von den Plakaten in den Filialen seiner bundeseit berühmten Restaurantektte lächeln sehe?
Eine wirklich spannende Sache 😉
Eben dieser. Ob diese Berühmtheit ausreicht, halte ich dennoch für fraglich. Ich hoffe, es gibt ein Urteil und nicht nur einen Vergleich.