pst.eu: Erste ADR-Entscheidung veröffentlicht

Im Streit um die Akzeptierung des Antrags auf bevorrechtigte Registrierung des Domainnamens pst.eu hat ein Beschwerdepanel des Czech Arbitration Court den Antrag gegen die EURid zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin, PST BV, ist auf Position 2 in der Queue um den Domainnamen pst.eu und geht gegen die Akzeptierung des Antrags der auf Position 1 befindlichen Antragstellerin, der PST Business Solutions B.V., vor. Beide Antragsteller hatten ihren Antrag auf bevorrechtigte Registrierung deas Domainnamens auf eine eingetragene nationale Marke in den Niederlanden gestützt.
Die Beschwerdeführerin trug vor, dass die Marke der in einem beschleunigten Verfahren registriert wurde und derzeit ein Widerspruch gegen die Eintragung anhängig sei, der durch die Beschwerdeführerin erhoben wurde.

Die Gründe der Entscheidung sind auf Grund sprachlicher Eigenheiten schwer verständlich, auf Grund der Kürze jedoch schnell lesbar. Vor dem Hintergrund der Kosten des Verfahrens für den Beschwerdeführer wäre es sicher wünschenswert, wenn künftige Panels der Bedeutung eines solchen Verfahrens für die Beteiligten durch Umfang und Form der Entscheidungen gerecht werden.

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