Passivlegitimation bei Domainstreitigkeiten

jurabilis weist auf einen Artikel in der aktuellen iX (9/2004, S. 80) zu o.g. Thema hin.

Vom Eigentümer über den Admin-, Tech- und Zone-C bis hin zum Verantwortlichen laut Impressum: Potenzielle Ziele für Klagen bezüglich Domain-Name oder Inhalten von Online-Auftritten gibt es einige. Fragt sich nur, wer im Falle eines Rechtsverstoßes wirklich für die Domain haftet.

Autor ist Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags und Rechtsanwalt in Hannover.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.