„Notariat“ im Domainnamen

BGH v. 11.07.2005 – NotZ 8/05 (PDF, 12 S.)

Ein (Anwalts-)Notar ist nicht berechtigt, in seiner Internetadresse die Bezeichnung
„Notariat“ zu führen.

[Link via Handakte]

Nachtrag [04.10.2005]: Bei dem Domainnamen handelte es sich um anwaltskanzlei-notariat.de.

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