Namensschutz für Städte im Internet

LG Coburg v. 26.07.2005 – 22 O 823/04

Ein Geschäftsinhaber, der einen Internetauftritt unter dem nahezu identischen Namen einer bekannten Fremdenverkehrsstadt wählt, verletzt das Namensrecht dieser Stadt. Vor dem Hintergrund der Gefahr, dass die Internetseite des Geschäftsinhabers mit dem Internetauftritt der Stadt verwechselt wird, ist dieser verpflichtet, die Domain freizugeben.

Quelle: Jurion

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