Namensrecht – Rechte aus einem Domainnamen vs. Rechte eines Namensträgers
§ 12 BGB
Landgericht Köln v. 27.06.2004 – 33 O 55/04
Die Kölner Richter differenzieren bei einem Streit unter Gleichnamigen: Sie schließen zwar nicht ausdrücklich aus, dass mit einer Domain auch eigene Rechte begründet werden können. Bei einem Streit mit einem Namensträger käme es jedoch auf den Zeitpunkt der Registrierung an, so meinen sie. Schon in der Registrierung liege der Verstoß gegen Namensrechte aus § 12 BGB, unabhängig davon, ob später eigene Rechte begründet wurden oder nicht. Da hier der Beklagte nichts zu vorherigen Namensrechten vorgetragen hatte, wurde er verurteilt, auf die Domain zu verzichten.
[via aufrecht]
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