Nachweis nichteingetragener Marken für .eu
Die EURid (bzw. PWC) verlangt als Nachweis für eine nichteingetragene Marke bei der Registrierung eines .eu-Domainnamens während Sunrise-Periode II unter Berufung auf ebendiese nichteingetragene Marke neben einer eidesstattlichen Erklärung als weitere Nachweisdokumente „mindestens einen Bericht eines Marketingverbandes„. Was das wohl schon wieder sein soll…
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!