mahngericht.de
Der Begriff „mahngericht“ ist nur eine Funktionsbezeichnung und hat keine Kennzeichnungs- oder Namensfunktion. Mit diesem Argument wies das OLG Köln (Urteil vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05) die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen auf Löschung der Domain „mahngericht.de“ ab. Weitere Informationen gibt es im Domainblog, die Urteile des LG Löln und des OLG Köln gibt es auf den Seiten von RA Moebius.
Heise berichtet. http://www.heise.de/newstic…