LG Erfurt: deutsche-anwalthotline.de

LG Erfurt v. 21.10.2004 – 2 HK O 77/04

Leitsätze der Redaktion
1.Einer generischen Internetadresse, die aus rein beschreibenden Branchen- oder Gattungsbezeichnungen besteht, ist der markenrechtliche Kennzeichenschutz wegen fehlender Unterscheidungskraft zu versagen.
2.Die durch die Nutzung einer Internetadresse verbundene Beeinträchtigung ist wettbewerbswidrig, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch zu verdrängen. Ein solcher Behinderungswettbewerb liegt vor, wenn eine Internetadresse verwendet wird, die dem eines Mitbewerbers außerordentlich ähnlich ist und eine automatische Weiterverlinkung von diesem Domainnamen auf das eigene Angebot erfolgt.

Urteil mit Gründen und Anm. Schulte veröffentlicht in der MMR 2005, 121 ff. Leitsätze von beck-aktuell.

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