RA Christian H. Welkenbach weist via Netlaw-L auf ein neues Urteil zum Thema Umlautdomains hin: LG Leipzig v. 24.11.2005 – 05 O 2142/05 – nicht rechtskräftig (PDF). Demnach ist ein Kaufangebot bei generischen Domainnamen grundsätzlich nicht unlauter. Leitsätze gibt es hier.
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