Haftung des Admin-C
In der Zeitschrift „IT im Unternehmen“ (Ausgabe 8/2005) findet sich ein Artikel zum Thema. Titel: Niemandsland Internet – Hickhack um Verantwortlichkeiten – Haftet der Administrator für Rechtsverstöße des Domain-Inhabers?
Fazit:
Für Dienstleister, die sich für Kunden bei der DENIC als Admin-C registrieren lassen, hat die eine Verantwortlichkeit bejahende Rechtsprechung weit reichende Folgen. […] Dienstleister sollten daher zumindest entsprechende Regelungen in das Vertragswerk mit dem Domain-Inhaber aufnehmen und, soweit das aufgrund der Wettbewerbssituation überhaupt möglich ist, gegebenenfalls über eine Anpassung ihrer Gebührenstruktur nachdenken.
Markus Junker
Haftung des Admin-C –
Anmerkung zu OLG Stuttgart
Beschluss vom 01.09.2003
Az.: 2 W 27/03
http://www.jurpc.de/aufsatz…
Joerg Heidrich
Haftung für Internet-Domains
iX 9/2004, S. 80
http://www.heise.de/ix/arti…