Google Inc. besiegt sich selbst im UDRP-Verfahren (Google Inc. v. Google Inc. / DNS Admin (), NAF Claim No. 1488629 – googlednsservice.com)

Google Inc. hat vor dem National Arbitration Forum (NAF) das UDRP-Verfahren um den Domainnamen „googlednsservice.com“ gewonnen (Google Inc. v. Google Inc. / DNS Admin, NAF Claim No. 1488629).

In der Sache ein offensichtlicher Fall von Cybersquatting und damit eigentlich gänzlich unspektakulär. Interessant an dem Fall ist jedoch, dass die Google Inc. das Verfahren auf dem Papier gegen sich selbst führen musste. Der Domainname wurde von einem Dritten unter Verwendung der Whois-Daten der Google Inc. registriert, einzig die von Google in Verbindung mit Ihrem DNS-Service üblicherweise verwendete E-Mail-Adresse „dns-admin@google.com“ wurde durch „dns-admin@googlednsservice.com“ ersetzt. Da bei der Registrierung von Domainnamen die Identität des Domaininhabers nicht geprüft wird, ist es unproblematisch möglich, Domainnamen im Namen von Dritten zu registrieren.

Der vorliegende Fall ist nicht das erste UDRP-Verfahren, in dem es eine Firma mit sich selbst aufnehmen musste: die Microsoft Corporation musste im Verfahren um den Domainnamen „microsoftetest.com“ ebenfalls gegen sich selbst antreten (Microsoft Corporation v. Microsoft Corporation, NAF Claim No. 1390322).

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