Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zum Eigentumsschutz von Domainnamen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seiner Entscheidung vom 18.09.2007 (Anträge Nr. 25379/04, 21688/05, 21722/05 und 21770/05) festgestellt, dass der durch den Registrierungsvertrag mit der DENIC erworbene Anspruch auf Nutzung eines Domainnamens eine geschützte Eigentumsposition darstellt, die Verpflichtung zur Löschung eines Domainnamens wegen einer Marken- oder Namensverletzung jedoch eine unbenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellen kann.
Der Volltext des Urteils ist hier abrufbar.
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